Die Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger in Großbritannien müssen gesichert werden. Das soll nicht nur für die Übergangszeit zwischen Ende Januar und dem 31. Dezember 2020 gelten. Auch die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien müssen vom Recht auf Personenfreizügigkeit geprägt sein. Diese Forderung stand im Mittelpunkt der Plenardebatte und der Entschließung des Europaparlaments. Die Abgeordneten wollen die Personenfreizügigkeit zur Grundbedingung für den Zugang Großbritanniens zum EU-Binnenmarkt in anderen Bereichen machen.
Ende Januar verlässt Großbritannien die EU. Dann werden die britischen Vertreter aus dem Europaparlament und den anderen EU-Institutionen verschwinden. Bis zum 31. Dezember 2020 bleibt Großbritannien jedoch noch im EU-Binnenmarkt und zahlt in die gemeinsame Kasse ein. Für die Zeit danach müssen die Beziehungen zwischen Brüssel und London neu geregelt werden. Die Zeit drängt, denn einem Abkommen müssen neben dem britischen Unterhaus auch alle nationalen Parlamente der EU-Staaten sowie das Europaparlament zustimmen.
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