Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise, die im Laufe des Sommers 2015 ereignete, erließ der Rat der Europäischen Union einen Beschluss, um Italien und Griechenland bei der Bewältigung des Situation zu unterstützen. Dieser Beschluss sah vor, 120 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, über einen Zeitraum von zwei Jahren aus diesen beiden Mitgliedstaaten in anderen Mitgliedstaaten der Union umzusiedeln. Dagegen hatten die Slowakei und Ungarn geklagt.
Ungarn, die Slowakei und Tschechien hatten im Europäischen Rat gegen den Beschluss gestimmt und im Nachgang beschlossen den Rechtsweg zu beschreiten. Der Europäische Gerichtshof entschied nun dass sowohl das Abstimmungsverfahren im Rat als auch die Maßnahme der Umsiedlung rechtmäßig waren. Das Urteil unterstreicht klar den europäischen Solidaritätsgedanken. Denn nur durch das Mitwirken aller Mitgliedsstaaten kann eine erfolgreiche Migrationspolitik gelingen.
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