Für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen sollen künftig strengere Standards in der EU gelten. Der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments verabschiedete heute seine Position in erster Lesung zur Revision der EU-Feuerwaffenrichtlinie. „Der Besitz von Feuerwaffen muss aus objektiven Gründen unter strenger Kontrolle stehen. Diese Kontrolle besteht in Deutschland schon heute. Deswegen ist aus Sicht des Parlaments auch keine grundsätzliche Änderung des Ist-Zustandes notwendig“, sagte der CDU-Europaabgeordnete für Sachsen-Anhalt, Sven Schulze.
Der Online-Verkauf von Waffen soll künftig streng reguliert sein. Für Händler sind strenge Auflagen vorgesehen, die unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten stehen. „Die Gefahr, die von Waffen, Waffenteilen oder Munition ausgeht, die von Privatpersonen übers Internet erworben werden können, ist einfach zu groß. Dieser Verbotsschritt ist richtig und stärkt die Innere Sicherheit in der gesamten EU“, so Schulze.
Die Berechtigungsvoraussetzungen für Waffenbesitzkarten sollen regelmäßig von den Behörden der Mitgliedstaaten überprüft werden können. „Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit kann es keine Ewigkeitsgarantie für Waffenbesitzkarten geben. Die Voraussetzungen für die waffenrechtliche Erlaubnis müssen periodisch auf den Prüfstand gestellt werden können. Vernünftig ist, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie das im Detail aussehen soll“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Für Jäger und Sportschützen bleibt es bei den bestehenden Regelungen, wie das deutsche Recht vorsieht. „Dort, wo es ganz offensichtlich keinen Zusammenhang mit Terrorismus gibt, müssen bürokratische Auswüchse verhindert werden, ohne dass wir die Kontrolle über den Besitz von Waffen aufgeben“, so Schulze.
Die geltende EU-Feuerwaffen-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Nach den Terroranschlägen von Paris und Brüssel hatte die EU-Kommission einen Überarbeitungsvorschlag vorgelegt. Im September wird das Plenum des Europaparlaments abstimmen. Danach beginnen die Verhandlungen zwischen Parlament und den Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Richtlinie.
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