Tausende Fluggäste in Europa sind zurzeit von den Flugannullierungen der Fluglinie Ryanair betroffen. Die Verärgerung der sitzengelassenen Passagiere ist entsprechend groß und daher befasst sich auch das Europäische Parlament diese Woche (Stand: 03.10.) mit diesem Thema.
In der Debatte ging es darum, wie die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte besser durchgesetzt werden kann und der Verbraucher so zu seinem Recht kommt. Die Europäische Kommission hat zugesichert zu diesem Thema bereits mit den nationalen Durchsetzungsbehörden in Kontakt zu stehen und sich bereits auch an Ryanair gewandt zu haben. In einem Schreiben an die Fluglinie fordert die Kommission, dass die Rechte der Fluggäste auf Erstattung gewahrt werden, sowie die Kommunikationskanäle von Ryanair, von den Informationen über die Annullierung der Flüge bis hin zum Beschwerdeverfahren, reibungslos funktionieren muss. Voraussichtlich wird dieser Zustand noch bis März 2018 anhalten. Ob sich Ryanair daran hält, bleibt abzuwarten. Wichtig ist, dass die Fluggäste über ihre Rechte informiert sind und sie auch einfordern.
Mit der Inkraftsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Jahr 2005 hat die Europäische Kommission den Fluggästen, die in die EU ein und ausreisen, einen hohen Schutz vor unerwarteten Vorkommnissen ermöglicht. Die Leitlinien sollen für Reisende, Fluggesellschaften und die nationalen Behörden, deren Aufgabe es ist, für die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften auf nationaler Ebene zu sorgen, Klarheit schaffen.
Für Fluggäste ergeben sich aus der Verordnung vier wichtige Ansprüche gegenüber den Fluglinien:
Doch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 greift nur bei:
Für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, wie beispielsweise von der USA nach Deutschland, die von einer Fluglinie aus einem Nicht-EU-Land durchgeführt wurde, gilt die Verordnung nicht. Weiterhin greift der Schutz der EU nicht, wenn bereits Entschädigungsleistungen gezahlt wurden, die nach Vorschriften eines Nicht-EU-Landes gewährt wurden.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zum Nachlesen, sowie ein Formular für Einforderung der Entschädigungszahlungen, finden Sie unter den folgenden Links (auf Englisch):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&from=EN
https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_de.pdf
Notwendige Cookies sind unbedingt erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Alle Cookies, die für die Funktion der Website möglicherweise nicht besonders erforderlich sind und speziell zur Erfassung personenbezogener Daten des Benutzers über Analysen, Anzeigen und andere eingebettete Inhalte verwendet werden, werden als nicht erforderliche Cookies bezeichnet. Es ist obligatorisch, die Zustimmung des Benutzers einzuholen, bevor diese Cookies auf Ihrer Website ausgeführt werden.
Um immer den aktuellsten Newsletter per Mail zu erhalten, melden Sie sich bitte hier an:
Meine inhaltlichen Schwerpunkte: