Mit knapper Mehrheit sprach sich das Europäische Parlament dafür aus, die Möglichkeit nationaler Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums deutlich einzuschränken. Demnach sollen vorübergehende Grenzkontrollen bei unvorhersehbaren Ereignissen künftig nur noch zwei anstatt sechs Monate lang möglich sein. Die Höchstdauer soll von zwei Jahren auf ein Jahr verringert werden.
Das betrifft Deutschland insofern, als dass in einigen Grenzabschnitten zur besseren Kontrolle der Einreise von Flüchtlingen Grenzkontrollen durchgeführt werden.
Natürlich sollte ein Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen der Normalfall bleiben. Bei Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit brauchen wir aber weiterhin die Möglichkeit vorübergehender Kontrollen an den Binnengrenzen. Denn solange der Außengrenzschutz der EU noch lückenhaft ist, müssen die Mitgliedstaaten ein wirksames Instrument behalten, allein schon, um der sogenannten Sekundarmigration vorzubeugen. Die Fristen dafür drastisch einzudampfen, entkernt aber dieses Instrument.
Mit dem Votum legte das Europaparlament zunächst nur seine Position für Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten fest. In diesen muss nun eine praxisgerechte Lösung gefunden werden.
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